Wie läuft so ein Fotoshooting ab?

 

Wir vereinbaren einen Termin und treffen uns dann entweder bei mir im Studio oder beim vereinbarten Treffpunkt. Ganz entspannt schießen wir dann ein paar tolle Fotos von Deinem Haustier und im Anschluss daran sende ich Dir einen Link zu, unter welchem Du die unbearbeiteten Fotos anschauen kannst. Aus diesen Fotos kannst Du dann die Fotos auswählen, die Du haben möchtest. Sobald ich weiß, welche Fotos Du haben möchtest, werde ich Dir eine Rechnung zukommen lassen (Bezahlung via Überweisung oder PayPal möglich) und mich an die Bearbeitung der Bilder machen. Nach Zahlungseingang werde ich Dir schließlich die fertigen Fotos per E-Mail zusenden. Die professionelle Bearbeitung kann je nach Auftragslage bis zu drei Wochen dauern - für ganz Eilige biete ich jedoch gegen einen kleinen Aufschlag von 10 % eine bevorzugte Bearbeitung innerhalb von fünf Tagen an. 

  

Kann ich auch die unbearbeiteten Fotos haben? 

 

Das unbearbeitete Foto ist in meinen Augen ein unfertiges Bild und mit der fertig bearbeiteten Version qualitativ nicht zu vergleichen. Da mir jedoch eine hohe Qualität der herausgegeben Fotos wichtig ist und ich nicht möchte, dass diese unfertigen Bilder in Umlauf sind, werde ich keine unbearbeiteten Werke herausgeben. Dies dient einfach der Qualitätssicherung. Ich hoffe sehr, dass Du das verstehst. 

 

Kann ich die Fotos überall verwenden? 

 

Ja, Du kannst damit machen, was Du möchtest. Du hast alle Rechte an den Fotos und darfst sie gern überall veröffentlichen oder Deine Wohnung damit tapezieren. ♥

 

Was ist, wenn meinem Hund ein Malheur im Fotostudio passiert?

 

Es kann immer mal passieren, dass ein Hund sein Beinchen in meinem Fotostudio hebt. Das ist natürlich grundsätzlich kein Drama. Es verleitet nachfolgende Hunde jedoch ebenfalls dazu, ihre Duftmarke darüber zu setzen und irritiert manche nachfolgenden Gäste. Da dies deshalb jedes Mal intensive Reinigungsmaßnahmen nach sich zieht und mittelfristig dazu führt, dass ich Requisiten wegwerfen und komplett austauschen muss, halte ich für ein Malheur einen Betrag in Höhe von fünf Euro als Beteiligung für den entstandenen Schaden für angemessen.